Während der Zeit der Hexenverfolgung wird das erlittene Unheil verschiedentlich mit Wein in Verbindung gebracht. So wird zum Beispiel 1492 Jeannette Boson aus Lens von den Dorfbewohnern der Hexerei beschuldigt. Weil ein gewisser Pierre ihr den Verkauf eines Landstückes verweigerte, hat sie ihm angeblich Wein ausgeschenkt, worauf er sehr krank geworden sei. In Vex schenkt eine Zauberin einer Wöchnerin Wein ein, der mit Krötengift vermengt ist. Die arme Wöchnerin stirbt daran.
Verbrechen in der Ehe
Gift kommt auch bei Verbrechen innerhalb der Ehe zum Zug. 1501 versucht Léonard
Borter in Sitten seine Ehefrau Guillemette umzubringen. Beim Apotheker kauft er die als
Rattengift bekannte Mischung aus Arsen, Nusspulver und Pech. Während des
Mittagessens bittet er seine Gemahlin Wasser zu holen, um während ihrer Abwesenheit
das Gift mit dem Spinat zu vermischen. Das Opfer nimmt mehrere Bissen davon, stellt
die Bitterkeit der Speise fest und verspürt sofort Herz-, Bauch- und Brustschmerzen. Sie
verdächtigt ihren Ehemann und versucht sich zu übergeben, indem sie Branntwein trinkt
und sich anschliessend mit einer in ?-l getauchten Feder im Hals reizt. Am Abend fühlt sie
sich immer noch unwohl und durstig. Sie leert einen Becher, von dem sie glaubt, er sei
mit Wein gefüllt. Leider ist dieses Getränk ebenfalls vergiftet. Die junge Frau fühlt in ihrer
Brust sofort einen noch stärkeren Schmerz als zuvor, legt sich zu Bett und muss sich oft
übergeben. Erst am folgenden Tag kommt ihr ein Freund zu Hilfe, der eine Vergiftung
vermutet. Die junge Frau überlebt, doch in Sitten verbreitet sich das Gerücht, dass ihr
Mann Leonard sie mit einem vergifteten Getränk umbringen wollte. Um der Justiz zu
entkommen, muss der Ehemann ins Ausland fliehen.
Vorsätzliche Tötung
Léonard Borters Tat ist ein schweres Delikt, dessen Bestrafung dem Bischofsprinz obliegt.
Borter wird deshalb in Abwesenheit verurteilt und seine Güter werden durch den Bischof
von Sitten beschlagnahmt. Dennoch wird Borter 1503 begnadigt und er kann in seine
Heimat zurückkehren. Seine Verwandten und Freunde haben seine Einfalt geltend
gemacht, sowie den Umstand, dass die Tat misslang.
Quelle: Histoire de la Vigne et du Vin en Valais, «Lorsque la sorcellerie s'empare du vin» von Chantal Ammann-Doubliez, Historikerin.
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